Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch zählt zu den umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. Der Inhalt, Umfang und Aufbau ist klar strukturiert. In der Regel werden Sie von Gerichten, Behörden und Ämtern angefordert – aber auch bei einem Kauf- Verkauf, Scheidungs- oder Erbfall ist ein solches Gutachten sehr hilfreich.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung muss beispielsweise Erbschaftssteuer an das Finanzamt gezahlt werden. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder des Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der dadurch ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus, als notwendig.
Neben solchen Beispielen gibt es noch unzählig weitere, wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Einzelheiten
• Persönliche Begehung des Bewertungsobjekt durch den Sachverständigen
• Einschätzung der Mikro/-Makrolage
• Beurteilung der Bausubstanz
• Prüfung des/der Bodenrichtwerte
• Beurteilung der Bausubstanz
• je nach Objektart Sachwertverfahren
• je nach Objektart Ertragswertverfahren
• je nach Objektart Vergleichswertverfahren
• Anlagen inkl. Fotodokumentation
• Schriftliche Gutachtenerstattung (Umfang ca. 25-30)
• Fertigstellung ca. 4-6 Wochen nach Ortstermin
• anerkannt von Gerichten
• anerkannt von Banken
• anerkannt von Finanzämtern
Für ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie zum Beispiel einen Energieausweis und eine Wohnflächenberechnung!
Haben Sie noch nicht? Kein Problem! Auch diese Leistungen bieten wir an! Kontaktieren Sie uns einfach.