Was ist eine KfW-Förderung?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. staatliche KfW Förderbank) bietet insbesondere für Bau- Wohn- und Energiesparprojekte ein breites Spektrum an Förderprogrammen, deren Beantragung teilweise durch einen zertifizierten Energieberater durchgeführt werden muss. Hierbei können wir Sie im Zuge einer energetischen Baubegleitung unterstützen.
Das KfW Effizienzhaus-Standard
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je höher und somit besser dieser Standard ist, umso weniger Energie brauchen Sie. Die Werte 55 bis 115 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie. Als Referenzgebäude dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
Quelle: KfW
Zu Einstufung einer Immobilie in eine Effizienzklasse sind zwei Kennzahlen maßgebend:
• der Transmissionswärmeverlust (wie viel Energie verliert ein Gebäude über die Außenhülle)
• der Primärenergiebedarf (Wie viel Energie benötigt das Objekt)
Die Berechnung einer solchen Effizienzstufe ist deshalb sehr komplex und muss von einem Energieberater durchgeführt werden. Dies bieten wir Ihnen im Rahmen einer energetischen Baubegleitung an.
Ein paar wichtige Hinweise:
• Ein KfW Fördermittelantrag muss VOR Baubeginn gestellt und genehmigt werden
• Die Beantragung der Fördermittel, sowie die Planung und Durchführung des Bauvorhabens muss durch einen qualifizierten Energieberater durchgeführt werden
• Die eigene Hausbank weißt oft nicht auf die KfW Kredite hin, da sie ihre eigenen Kredite anbieten möchte.
• KfW Förderungen können miteinander kombiniert werden!
Es gibt beispielsweise einen Zuschuss für den benötigten Energieberater (KfW Programm 431), bei dem die KfW 50% der Kosten (bis zu 4.000€) für die Beschäftigung des Energieberaters übernimmt!
Hier im Vergleich die Konditionen der KfW (Förderung 151) und einer Hausbank bei einem Kredit über 120.000€:
Ein Beispiel
Sie entscheiden sich für Maßnahmen um ihre Immobilie zu modernisieren, damit diese die Effizienzstufe Effizienzhaus 55 erreicht.
In diesem Fall erhalten Sie von der KfW mit dem KfW-Kredit 151 bis zu 120.000€ für Ihre Baumaßnahmen.
Diesen Kredit müssen Sie allerdings nicht vollständig zurückzahlen!
Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 40%.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei einem Kredit über die 120.000€ 40% also, 48.000€ nicht zurückzahlen müssen.
Zusammengefasst: Je mehr Sie in energiesparende Sanierungsmaßnahmen investieren, desto mehr Tilgungszuschuss gewährt Ihnen die KfW.
Auch Einzelmaßnahmen können von der KfW bezuschusst werden
Falls Sie keinen EfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, sich aber für die Sanierung bestimmter Aspekte Ihres Objekts interessieren, besteht auch hier die Möglichkeit einer Förderung durch die KfW.
Zu den förderbaren Leistungen gehören zum Beispiel:
• die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
• die Erneuerung der Fenster und Außentüren
• der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
• die Optimierung Ihrer Heizungsanlage
• die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
Einzelmaßnahmen werden mit einem Kredit von maximal 50.000€ gefördert, wobei Sie einen Tilgungszuschuss von 20% erhalten. Bei 50.000€ Kredit wären das 10.000€ Tilgungszuschuss.
Hier im Vergleich die Konditionen der KfW (Förderung 151) und einer Hausbank bei einem Kredit über 50.000€ für Einzelmaßnahmen:
Mehr Informationen zu den Zuschüssen der KfW sowie den KfW-Vorteilsrechner finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Konditionen:
Wie ist der Ablauf einer energetischen Baubegleitung?
Schritt 1: KfW-Effizienzhaus-Berechnung
• Simulation Ihre Objekts im Hinblick auf den angestrebten KfW-Effizienshausstandard
• Bestimmung der Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
• Aufbereitung der Bauteilanforderungen und Angaben zur Anlagentechnik die zum Erreichen des geplanten Effizienzhausstandards nötig sind
• Weitergabe der aufbereiteten Informationen an den beteiligten Architekten sowie den Bauträger
• Darstellung der bauphysikalischen Eigenschaften der Bauteile
Schritt 2: Erstellung des Wärmeschutznachweises
• Erstellung des Nachweises des energiesparenden Wärmeschutzes (gemäß EnEV 2014 nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10)
Schritt 3: Überprüfung der Ausführungsplanung
• Sicherstellung das die Leitdetails und Anlagentechnik mit den KfW-Effizienzhaus-Richtlinien übereinstimmen
• Überprüfung und Bewertung der Leitdetails in Bezug auf eine Wärmebrückereduzierte Bauweise (gemäßf KfW Richtlinien)
• Beratung bei der Entwicklung des Wärmebrückenkonzepts (gemäß KfW Richtlinien)
• Beratung bei der Entwicklung des Luftdichtigkeitskonzepts (gemäß KfW Richtlinien)
• Erstellung Gleichwertigkeitsnachweis im Rahmen der Notwendigen KfW-Wärmebrückenbewertung
• Bereitstellung/Überprüfung der Kenndaten für die weitere TGA-Planung
Schritt 4: Die Beantragung der KfW Fördermittel & Baubegleitung
• Unterstützung bei der KfW-Fördermittelbeantragung
• Sichtung und Überprüfung des Baufortschritts im Hinblick auf die Qualitätsansprüche des angestrebten KfW-Effizienzhausstandards mit anschließender Dokumentation
Beinhaltet:
- Überprüfung der Materialien, Produkte und Komponenten der Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Überprüfung der Umsetzung des Wärmebrücken- und Luftdichtigkeitskonzepts
- Überprüfung der Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen
Schritt 5: Die KfW Bestätigung nach Durchführung
• Abnahme und Bewertung der Baumaßnahmen
• Überprüfung der relevanten Schlussrechnungen
• Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
• Einholen der benötigten Fachunternehmenserklärungen
• Die KfW Bestätigung beantragen
• Die Umsetzung des geförderten Vorhabens bestätigen
Sie Interessieren sich für eine energetische Bauberatung oder haben Rückfragen? Kontaktieren Sie uns!
Zusätzliche Zuschüsse für Mainzer
Altbausanierung Mainz Plus
Dieses Förderprogramm der Mainzer Stiftung gewährt für Mainzer einen zusätzlichen Zuschuss für Maßnahmen zur Erreichung energetischer Standards eines KfW-Effizienzhauses. Auch hier ist für die Fördermittelbeantragung ein Energieberater nötig.
Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 wie im obigen Beispiel gewährt die Mainzer Stiftung zum Beispiel 20% Investitionskostenzuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach den Wohneinheiten des Objekts:
1 Wohneinheit:
6.000€
2 Wohneinheiten: 7.000€
3 Wohneinheiten 8.000€
4 Wohneinheiten: 9.000€
5 Wohneinheiten: 10.000€
6 Wohneinheiten: 11.000€